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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht / Vorsorgevollmachten

Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung von Volljährigen, früher auch Vormundschaft oder Entmündigung genannt. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Rechtmäßigkeit einer solchen Betreuung durch einen gesetzlich bestellten Vertreter zu prüfen und sich unter Umständen dagegen zu wehren. Dazu kontrolliert der Rechtsanwalt einerseits bereits erstellte Vollmachten, Patientenverfügungen und andere Dokumente. Solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist, kann ein Anwalt durch Ausarbeitung entsprechender Vorsorgevollmachten daran mitwirken gerichtlich angeordnete Betreuungen zu vermeiden. 

Einen großen Teil der Arbeit im Betreuungsrecht bildet auch die Beratung und Begleitung im Prozess. Sowohl der zu betreuenden Person, die ein Anwalt gerichtlich vertreten kann. Aber auch der Angehörigen des oder der Betroffenen.

© 2025 Ulrich Singer. Alle Rechte vorbehalten.

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