Allgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht
Als Teil des Privatrechts umfasst das Allgemeine Zivilrecht etliche Aspekte Ihres privaten Lebens. Das Familienrecht kommt etwa bei Scheidungen, Kindesunterhalt oder der Aufteilung des Sorgerechts zum Tragen. Auch Anliegen mit der Wohnung oder dem eigenen Haus fallen darunter – entweder unter das Baurecht oder entsprechend unter das Mietvertragsrecht.
Im Schadensfall, so bei Unfällen mit dem Auto, Fahrrad oder als Fußgänger, kümmert sich ein Anwalt auch um Thematiken, die das Verkehrsunfallsrecht oder Versicherungen betreffen. Auch wenn der Unfallgegner den Unfall ganz klar alleine verschuldet hat, empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Dieser nimmt Ihnen nicht nur den Aufwand und die Auseinandersetzung mit der Versicherung ab, sondern kann oft höhere Zahlungen bei der Versicherung durchsetzen, als ein Laie.
Schlussendlich berührt auch der Abschluss von Verträgen häufig die Zuständigkeiten des Allgemeinen Zivilrechts. So zum Beispiel im Kaufrecht oder Werkvertragsrecht.