Ulrich Singer - Leistungen
Allgemeines Zivilrecht
Als Teil des Privatrechts umfasst das Allgemeine Zivilrecht etliche Aspekte Ihres privaten Lebens. Das Familienrecht kommt etwa bei Scheidungen, Kindesunterhalt oder der Aufteilung des Sorgerechts zum Tragen. Auch Anliegen mit der Wohnung oder dem eigenen Haus fallen darunter – entweder unter das Baurecht oder entsprechend unter das Mietvertragsrecht.
Im Schadensfall, so bei Unfällen mit dem Auto, Fahrrad oder als Fußgänger, kümmert sich ein Anwalt auch um Thematiken, die das Verkehrsunfallsrecht oder Versicherungen betreffen. Auch wenn der Unfallgegner den Unfall ganz klar alleine verschuldet hat, empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Dieser nimmt Ihnen nicht nur den Aufwand und die Auseinandersetzung mit der Versicherung ab, sondern kann oft höhere Zahlungen bei der Versicherung durchsetzen, als ein Laie.
Schlussendlich berührt auch der Abschluss von Verträgen häufig die Zuständigkeiten des Allgemeinen Zivilrechts. So zum Beispiel im Kaufrecht oder Werkvertragsrecht.
Forderungsbeitreibung
Einer meiner Schwerpunkte als Rechtsanwalt liegt in der Forderungsbeitreibung für Unternehmen. Sie können diese in Anspruch nehmen, wenn Kunden – ob Privatpersonen oder andere Unternehmen –Zahlungen nicht nachkommen. Sobald die erste Zahlungsfrist, gekennzeichnet durch eine Datumsangabe auf der Rechnung, sowie eine Mahnung inklusive Frist, verstrichen sind, kann ein Anwalt bei der Eintreibung der Schuld unterstützen.
Die Möglichkeiten umfassen eine außergerichtliche Klärung bis hin zum Gang vor das zuständige Gericht. Ich berate Sie gerne, welche Option die richtige ist. Im Gegensatz zu Inkassobüros kostet Sie diese Leistung bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Forderung nichts. Denn Geltendmachung eines Vertrags ist ein Service, dessen Aufwand Sie dem Schuldner oder der Schuldnerin in Rechnung stellen können.
Betreuungsrecht / Vorsorgevollmachten
Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung von Volljährigen, früher auch Vormundschaft oder Entmündigung genannt. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Rechtmäßigkeit einer solchen Betreuung durch einen gesetzlich bestellten Vertreter zu prüfen und sich unter Umständen dagegen zu wehren. Dazu kontrolliert der Rechtsanwalt einerseits bereits erstellte Vollmachten, Patientenverfügungen und andere Dokumente. Solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist, kann ein Anwalt durch Ausarbeitung entsprechender Vorsorgevollmachten daran mitwirken gerichtlich angeordnete Betreuungen zu vermeiden.
Einen großen Teil der Arbeit im Betreuungsrecht bildet auch die Beratung und Begleitung im Prozess. Sowohl der zu betreuenden Person, die ein Anwalt gerichtlich vertreten kann. Aber auch der Angehörigen des oder der Betroffenen.
Nachlasspflege & Nachlassabwicklung
Mit einem Fokus auf die Nachlasspflege, -verwaltung und -abwicklung organisiert ein Rechtsanwalt das hinterlassene Vermögen. Ob privates Erbe oder die Übergabe eines Unternehmens an die Nachfahren. Besonders letzterer Fall ist oftmals mit der Notwendigkeit von Kenntnissen im Wirtschaftsrecht oder in Insolvenzverfahren verknüpft.
Ihr Anwalt kann als Testamentsvollstrecker eine treuhänderische Funktion einnehmen, solange der Prozess des Nachlasses noch läuft. Durch die Nachlasspflegschaft durch einen professionellen Verwalter können gar eigene Dynamiken entstehen, die das Erbe positiv beeinflussen. Demgegenüber übernimmt er in der Nachlassabwicklung die Bürokratie, die mit der Übertragung von Unternehmensteilen und Erbschaften an andere Personen einhergeht. Dazu zählen etwa Vollmachten oder Testamente, die geprüft oder erstellt werden müssen. Gerade bei schwierigen Familiensituationen hat sich die professionelle Erbauseinandersetzung oft bewährt.